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gESETZLICHE Neuerungen / informationen

CORONAVIRUS: Pandemie-Handbuch und Kurzcheckliste

Das Coronavirus und die derzeitige Situation verunsichern. Was kommt auf ein Unternehmen zu, falls sich der Virus ausweitet.

Das Bundesamt für Gesundheit hat für KMUs ein Handbuch mit Checklisten herausgegeben, welche für die Vorbereitung eine gute Hilfestellung geben können. Diese finden Sie hier zum download.

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Handbuch für KMU bezüglich Pandemieplanung
Herausgeber: BAG
Pandemieplan_Handbuch für die betrieblic
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Checklisten zum Handbuch KMU
Herausgeber: BAG
Checklisten KMU Pandemieplan.docx
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HÖHERE AHV-Lohnbeiträge ab 1.1.2020 - 5.275% AN bzw. AG Beitrag

Aufgrund von Volks- und Parlamentsentscheiden gibt es bei den Sozialversicherungen einige Änderungen. Insbesondere steigen die AHV-Beiträge erstmals seit 40 Jahren um 0.3% an und zwar von 10.25% AHV, IV und EO Beitrag auf gesamt 10.55%. Dieser Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und ist im Lohnprogramm entsprechend auf 5.275% anzupassen.

Auch bei den Selbstständigerwerbenden wurden die Beitragssätze angepasst. Diese können dem Merkblatt des Sozialversicherungszentrum Thurgau entnommen werden.

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Informationsblatt Sozialversicherungszentrum TG
Aenderungen_Hoehere_AHV-Beitraege_Infos_
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Beiträge Selbstständigerwerbende ab 1.1.2020
2.02_d-1 Beiträge SE ab 1.1.2020.pdf
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STELLENMELDEPFLICHT AB 1. JULI 2018

Aufgrund der gesetzlichen Regelungen des Bundesrates zur Steuerung der Zuwanderung sind Arbeitgeber ab 1. Juli 2018 verpflichtet freie Stellen bestimmter Berufsarten zu melden.

 

Welche Berufarten von dieser Stellenmeldepflicht betroffen sind, findet sich in der kürzlich erschienenen Liste des SECO. Diese Liste wird auch weiterhin angepasst; denn erfasst werden Berufsarten mit einer schweizweiten Arbeitslosigkeit von mehr als 8 Prozent. Ab 1. Januar 2020 wird dieser Schwellenwert auf 5 Prozent reduziert und damit weitere Berufsgruppen einschliessen.  

 

Was heisst dies nun konkret für KMUs?

Sofern eine Stelle dieser Berufsgruppen zu besetzen ist, muss diese Vakanz vorgängig dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet werden. Die Meldung idealerweise mit detailliertem Anforderungsprofil kann online (Formular www.arbeit.swiss) oder telefonisch erfolgen.  Am besten gleich auf der Internetseite www.arbeit.swiss - Job melden; denn dann zeigt das System automatisch an, ob es sich um eine meldepflichtige Berufsart handelt.

 

Es besteht für Arbeitgeber ein 5-tägiges Publikationsverbot ab Eingangsbestätigung des RAV, erst dann darf die offene Stelle öffentlich ausgeschrieben werden. Ziel ist es gemeldeten Arbeitssuchenden (Inländern) einen Vorsprung zu geben. 

 

Die aktuelle Liste der meldepflichtigen Berufsarten sowie weitere hilfreiche Informationen finden Sie unter www.arbeit.swiss

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03.05.2018
Das_Wichtigste_in-Kürze.pdf
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27.04.2018
Liste_meldepflichtiger_Berufsarten_mit_z
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